Die »neue« EU-Richtlinie hält viele auf Trab. Damit es nicht zum Stress wird, ein paar Empfehlungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
- Für die Datenschutzrichtlinien, welche auf dem eigenen Internetauftritt veröffentlicht werden müssen, gibt es sehr gute Mustervorlagengeneratoren. Zum Beispiel jenen der DGD.
- In unklaren Rechtssituationen sollte man — vielleicht auch in Bezug auf eine umfassende Beurteilung interner datenschutzrelevanter Prozesse — einen Fachanwalt konsultieren.
- Eine enge Auslegung der DSGVO empfiehlt die Abkopplung von Facebook- und Webseiten. Direkte Likebuttonlinks sind kritisch.
- Links zum GoogleFonts-Webserver sollten gekappt werden und die Fonts lokal gespeichert werden.
- Im Kontaktformular sollte eine zwingende Checkbox zur Einwilligung der Datenschutzrichtlinie vorhanden sein.
- Checkboxen dürfen nicht mehr »voraktiviert«, sprich' abgehakt gestellt werden.
- Ein Cookiedisklaimer ist empfehlenswert.
- Zustimmungen sollten immer durch ein sogenanntes Opt-In-Verfahren eingeholt werden. Der Nutzer muss also aktiv werden. Stillschweigende Zustimmungen durch »Nichtstun« werden sehr kritsch bewertet.
- Die Website sollte — auch bei ausschließlicher Verwendung eines Kontaktformulars — auf https umgestellt werden